Die besondere Berufsunfähigkeitsversicherung
Die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung leistet Ihrer Definition nach, wenn Sie durch ein nachgewiesenes (ärztlichen) Attest, für mindestens 6 Monate nicht mehr im Stande sind, Ihren Beruf auszuüben. Dies muss zu mindestens 50% der Fall sein. (vereinfachte Beschreibung)
Die Hürde für den Erhalt einer Berufsunfähigkeitsrente liegt in der Definition (siehe oben) begründet. Der Grad der Berufs- unfähigkeit wird durch ein ärztliches Gutachten bestimmt. Bei einem Berufsunfähigkeitsgrad unter 50% gibt es keine, oder nur geminderte Leistungen. Dies ist von den verschiedenen Tarifen abhängig.
Einer der häufigsten Gründe für die Ablehnung einer Leistung ist, dass der 50-prozentige BU-Grad nicht erreicht wird. Laut Statistik wird mehr als jeder 4. BU-Leistungsantrag deshalb abgelehnt. Herkömmliche BU-Versicherungen helfen somit wenig.
Eine weitere Schwachstelle besteht in der Möglichkeit, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Schein) des Arztes vorliegt, die Bedingungen für den Erhalt einer Berufsunfähigkeitsversicherung dennoch nicht erfüllt sind.
Lösung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung leistet!
Schreibt Sie Ihr Arzt über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten krank, wird automatisch die vereinbarte Rente gezahlt. Sie müssen sich keine Gedanken über die Erfüllung der Definition machen. Der Nachweis über einen 6 monatigen Zeitraum, kann auch mit mehreren Bescheinigungen (lückenloser Verlauf) erbracht werden.