Herkömmliche Kapitalanlagen – zum Beispiel Lebensversicherungen, Rentenversicherungen,
Bausparverträge, Banksparprodukte usw. führen NICHT zum Vermögensaufbau.
Jedes Jahr werden ca. 5 Millionen Lebens- und Rentenversicherungen vorzeitig gekündigt. Die Gründe hierfür liegen oftmals in der fehlenden Verfügbarkeit aber auch zunehmend in der Erkenntnis, dass sich diese Verträge nicht rentieren. Bei vorzeitiger Kündigung dieser Verträge erwirtschaften die Kunden oftmals ein großes finanzielles Minus!!!
Gründe hierfür sind z.B. keine ausreichenden Renditen der Anlage ,Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, Stornogebühren
Die Verbraucherzentrale Hamburg schätzt, dass jeder gekündigte Vertrag im Durchschnitt 3.500 Euro Verlust für den Versicherten bedeutet!
Zielsetzung des Kunden: den entstandenen finanziellen Schaden bei Lebensversicherungen soweit wie möglich zu beheben.
Im Wesentlichen finden sich am Markt drei unterschiedliche Ankaufs-Varianten:
Variante I: Ankauf gegen Kaufpreiszahlung Unter dem Ankauf von Lebensversicherungen versteht man ein Kaufangebot gegen Zahlung eines Kaufpreises durch den Käufer. In diesem Fall verkauft der Versicherungsnehmer seinen Vertrag an einen Dritten und erhält hierfür einen in der Regel um 10 bis 15 Prozent über dem Rückkaufswert liegenden Kaufpreis. Der Kunde erhält den Kaufpreis zur freien Verfügung.
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Variante II: Ankauf und Kapitalverwendung In diesem Modell kauft der Aufkäufer den Vertrag, kündigt diesen und investiert den Rückkaufswert in Kapitalanlagen bzw. Projekte. In der Erwartung einer Gewinnerzielung verspricht der Aufkäufer dem Verkäufer eine über dem Rückkaufs- wert liegende Auszahlung zu einem festen Zeitpunkt (beispielsweise Verdopplung des Rückkaufswertes in 8 bis 10 Jahren) und ggf. jährliche Ausschüttungen bzw. auch kleine anfängliche Einmalzahlungen. Der Kunde erhält den Kaufpreis damit erst später zur freien Verfügung. Er tätigt durch Investition seines Rückkaufswertes eine Kapitalanlage.
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Variante III: Dienstleistungsauftrag zum Zwecke der Auszahlungsmaximierung Dieses Dienstleistungsangebot erstreckt sich auf das Erzielen der maximalen Rückzahlung von der Versicherungsgesellschaft. Hier wird von den Anbietern unter Ausnutzung sämtlicher Rechtswege und Rechtsmittel (gerichtlich und außergerichtlich) die Rückzahlung sämtlicher Beitragsaufwendungen angestrebt. Das Kosten- risiko der Auseinandersetzung tragen die Anbieter der jeweiligen Dienstleistung. Im Gegenzug verlangen sie eine Abwicklungs-pauschale sowie eine Gewinnbeteiligung an dem ggf. erzielten Mehrerlös. Der Kunde hat den Rückkaufswert seines Versicherungsvertrags sofort zur Verfügung und erhält zusätzlich den Mehrerlös nach Abschluss der Auseinander- setzung mit dem Versicherer.
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Wir haben uns für die dritte Variante als Dienstleistungsangebot entschieden. Hier erhält der Lebensversicherungskunde seinen Rückkaufswert zur freien Verfügung. Darüber hinaus wird eine komplette Rückzahlung aller eingezahlten Beiträge plus Grundverzinsung angestrebt. Nähere Informationen unter Reiter „Unsere Lösung“.